EU Gewährleistung & Garantie Label in Onlineshops Pflicht
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EU-Gewährleistungs- & Garantie-Label für B2C-Onlineshops

EU-Gewährleistungs- & Garantie-Label für B2C-Onlineshops

Zur Stärkung des Verbraucherschutzes und zur Erhöhung der Transparenz im Onlinehandel werden die Vorgaben zur EU-Gewährleistung ab 27. September 2026 verpflichtend. Alle Onlineshops müssen mit Labels Verbraucher darüber informieren, dass es eine gesetzliche Gewährleistungspflicht (in der Regel 2 Jahre) für Waren gibt, die in der EU verkauft werden und welche Rechte es zu Reparatur, Ersatz, Minderung und Rückerstattung der Waren gibt.

Dabei gibt es zwei EU-Gewährleistungslabel, eines für die Gewährleistung und eines für die Garantie. Auf die Mitteilung zur Gewährleistung müssen alle Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, hinweisen durch einen QR-Code, der auf die offizielle EU-Informationsseite zu Gewährleistungsrechten verlinkt. Die Platzierung empfehlen wir auf den Produktdetailseiten oder vor dem Kauf im Check-out.

Das EU Garantie-Label ist im Onlineshop zu nutzen, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt gewährt. Sie sollten daher als Onlineshop-Inhaber ihr Sortiment prüfen, welcher Hersteller welche Garantie anbietet, um die korrekten Labels zuzuordnen. Das EU-Garantie-Label wird wohl noch vor dem 27. September für Online-Händler bereit gestellt, damit Sie es mit Angaben zum Hersteller, zur Produktkennung und zur Garantie-Dauer bearbeiten können.

In der Sprache des Landes & deutlich erkennbar

Ist Ihr Onlineshop in deutscher Sprache, benötigen Sie ein deutsches EU-Gewährleistungs- oder Garantie-Label. Beide Labels müssen sichtbar, leicht verständlich und deutlich erkennbar auf Produktdetailseiten oder im Check-out vor dem Kauf den potentiellen Käufer und die potentielle Käuferin informieren. Ebenso müssen die Labels auch auf Marktplätzen korrekt hinterlegt sein.

Das EU-Gewährleistungs-Label muss im Shop selbst direkt als farbige Grafik sichtbar und direkt auf den ersten Blick eingebunden werden. Im stationären Handel am PoS muss das Label mindestens in der Größe A4 farbig oder schwarz-weiß im Verkaufsraum ausgehängt oder ausgestellt werden. Idealerweise ist ein hinreichend großer Aushang im Kassenbereich oder ein Aufsteller an jeder Kasse zu wählen. Benötigen Sie das Gewährleistungs-Label in englischer Sprache, können Sie auf der Seite der EU zwischen den einzelnen Sprachfassungen der Verordnung wählen und diese dann downloaden.

Greenwashing & Irreführung bei nachhaltig ohne Zertifikat

Ab dem 27. September dürfen keine Produkte mehr mit umweltfreundlich oder nachhaltig angeboten werden, wenn sie kein Zertifikat als Nachweis erbringen. Das betrifft auch Begriffe wie öko, grün, klimaneutral oder umweltschonend, wenn sie nicht mit beweisbaren Leistungen belegt werden können.

Angaben zur Haltbarkeit eines Produkts sind verboten, wenn diese nicht realistisch belegbar sind. Labor-Bedingungen, die nicht dem Alltag entsprechen, reichen als Nachweis nicht aus. Angaben, die suggerieren, ein Produkt sei reparierbar, obwohl dies nicht der Fall ist werden zudem als irreführend gewertet und sind verboten.

In 2027 wird ein weiteres EU-Gesetz eingeführt: Der digitale Produktpass (DPP) im Rahmen der neuen EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation) soll Informationen über Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Materialzusammensetzung über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts zugänglich machen.